Alle SchülerInnen haben gemäß Schulgesetz M-V zunächst die Möglichkeit den gymnasialen Bildungsgang in der Klassenstufe 7 zu wählen. Die Regionalen Schulen geben aber nach pädagogischen Beratungen zum Halbjahr der Klassenstufe 6 entsprechende Empfehlungen, welcher Bildungsgang am geeignetsten erscheint.
Die Anforderungen, aber auch die Möglichkeiten für eine allseitige Persönlichkeitsentwicklung sind am Gymnasium groß, aber eine realistische Einschätzung, ob das Kind die Anforderungen erfüllen kann, ist notwendig. ...Weiterlesen Anmeldung zukünftige Klasse 7